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Bezirksschornsteinfeger Sandy Hautmann in Bernburg an der Saale - News
 
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Aktuelle Neuigkeiten

Neuregelung:
Der Bundestag hat im November 2008 das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens beschlossen. Durch dieses Gesetz wird das bisher geltende Schornsteinfegergesetz (SchfG) umfassend geändert und tritt nach einer Übergangszeit am 31.12.2012 außer Kraft. Gleichzeitig wird in diesem Übergangszeitraum schrittweise das neue Schornsteinfeger Handwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft treten. Der Prozess wird zum 1. Januar 2013 abgeschlossen sein. Den Wortlaut der Änderungen im Gesetz können Sie im Internet unter http://www.schornsteinfeger.de nachlesen.

Was ändert sich für Sie als Kunde des Schornsteinfegerhandwerk
:

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens werden Sie als Haus- und Wohnungseigentümer deutlich stärker als bisher in die Verantwortung genommen.

2009 – 2012
Im festgeschriebenen Übergangszeitraum werden alle Schornsteinfegerarbeiten weiterhin durch den jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ausgeführt. Dieser wird Ihnen bis Ende 2012 einen Feuerstättenbescheid erteilen, der Ihnen vorgibt in welchen Abständen welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten zu Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit regelmäßig an Ihrer Feuerungs- und Lüftungsanlage ausgeführt werden.

Ausnahme: Auch ein Schornsteinfegerbetrieb aus dem nichtdeutschen EU-Ausland darf mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden, sofern es sich um einen Betrieb des Schornsteinfegerhandwerks  handelt, der die handwerksrechtlichen erforderlichen Qualifikationen besitzt und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert ist. Bei dieser sog. „Fremdausführung“ sind Sie als Eigentümer in der Verantwortung, dass die Arbeiten ordnungsgemäß entsprechend des Feuerstättenbescheides und durch einen zugelassenen Betrieb ausgeführt und entsprechend frist- und formgemäß beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen werden.

Ab 2013:
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister wird dann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er bleibt Ihr unabhängiger Partner in allen Fragender Sicherheit,  des Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung. Ihr Bezirksschornsteinfeger kommt alle drei Jahre und führt eine umfassende Feuerstättenschau durch. Unabhängig einer Beauftragung bleibt Ihr Bezirksschornsteinfeger ausschließlich zuständig für die Bauabnahmen von geänderten oder neu errichteten Feuerungsanlagen sowie der Feststellung der Betriebs- und Brandsicherheit (Feuerstättenschau).

Es ist nun an Ihnen zu entscheiden:
entweder:
Sie lassen alle vorgeschrieben Arbeiten in gewohnter Weise durch Ihren Schornsteinfeger ausführen. Damit entfällt für Sie die Gefahr, kostenpflichtiger Zweitbescheide oder von Verwaltungszwangsmitteln durch die zuständige Behörde wegen Fristversäumnissen.

oder:
Sie beauftragen einen nach §3 SchfHwG registrierten Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks  mit der Ausführung der Arbeiten und übernehmen selbst die Haftung sowie den vorgeschriebenen Nachweis der Überwachung der normierten Fristen und Ausführungsintervalle.

Keine Angst vorm „schwarzen Mann“:
Die Novellierung des Schornsteinfegerrechts in Deutschland erlaubt es Ihrem Schornsteinfeger, Ihnen ein erweitertes Leistungsangebot anzubieten.
Sie haben die Möglichkeit, sich über das Schornsteinfegerhandwerk und seine Kompetenzfelder ausführlich weiter im Internet zu informieren:

http://www.schornsteinfeger.de
http:/www.schornsteinfeger-lsa.de

 

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